November 2023: Keine Deregulierung der Gentechnik - Offener Brief von 123 Verbänden an Özdemir lies hier
20.03.2023 Der EuGH lehnt die Schadenersatzforderung der Treuhandstelle ab - siehe agrarheute oder noch viel schöner das EuGH selbst;
Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2605/98 der Kommission vom 3. Dezember 1998 geänderten Fassung ist ungültig.
2023: Niedersachsen führt in der neuen EU-Förderperiode ab 2023 eine Sommerweideprämie für Milchkühe ein.
Die Prämienhöhe beträgt 75 Euro je Milchkuh in der konventionellen Landwirtschaft sowie 51 Euro je Milchkuh in der ökologischen Landwirtschaft. Der Weidezeitraum wird für alle Betriebe einheitlich festgelegt: Möglich ist eine Förderung für Betriebe, die ihre Tiere vom 16. Mai bis zum 15. September für mindestens sechs Stunden pro Tag auf der Weide halten.
Die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die Anzahl an Milchkühen, die im Weidezeitraum durchschnittlich gehalten wird. Außerdem ist den Weidetieren ein freier Zugang zu einer ausreichend großen und jederzeit zugänglichen Tränke zu gewähren. (Eine Zufütterung auf der Weide ist untersagt { entfällt sehr wahrscheinlich} ) . Pro Milchkuh müssen mindestens 2.000 Quadratmeter Grünland (davon 1.000 Quadratmeter Weidefläche) zur Verfügung stehen. Der Weidegang muss auf Dauergrünland, Dauerweideland oder Wechselgrünland erfolgen.
Die Antragstellung soll vollständig digital erfolgen und ab 2023 in den Sammelantrag (ANDI) integriert werden. Die erste Zahlung ist für Anfang 2024 vorgesehen.