Hannover, 09.03.2025
Das niedersächsische Kabinett hat am Dienstag vergangener Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen beschlossen und an den Landtag überwiesen. Der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht in dem Entwurf einen tragfähigen Kompromiss und hofft auf rasche Umsetzung im Landtag.
Mit der Gesetzesinitiative verfolgt die Niedersächsische Landesregierung das Ziel, den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für aktive landwirtschaftliche Betriebe zu erleichtern und diese in ihrer Vielfalt zu bewahren. Ständig steigende Kaufpreise haben dazu geführt, dass mit den Ernteerträgen Flächenzukäufe nicht mehr refinanziert werden können. Boden droht so immer stärker zum Spekulationsobjekt zu werden. Mit dem Gesetz soll aber auch der Preisanstieg im Pachtmarkt gedämpft werden. Spekulationen mit ländlichem Grund und Boden sollen eingedämmt und Flächen- und Anteilserwerbungen durch außerlandwirtschaftliche Investoren soll entgegengewirkt werden. Insbesondere sollen mit dem neuen Gesetz Wachstumschancen für klein- und mittelständische Familienbetriebe und Betriebsgemeinschaften gestärkt und Existenzgründungen junger, gut ausgebildeter Menschen durch den Zugang zu Land ermöglicht werden.
Bereits jetzt ergibt sich eine Genehmigungspflicht für Erwerbe land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes und die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen aus § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes. Dies wird nun in den Gesetzesentwurf übernommen, notwendige Verstärkungen und Konkretisierungen werden vorgeschlagen. Mehrere Gesetze auf Bundes- und Landesebene (Landpachtgesetz, Reichssiedlungsgesetz, Grundstücksverkehrsgesetz) sollen für Land- und forstwirtschaftliche Flächengeschäfte in Niedersachsen künftig in nur einem Gesetz zusammengefasst werden. Des Weiteren soll künftig ein Anteil von 40 Prozent Frauen in den Grundstücksverkehrsausschüssen angestrebt werden.
AbL begrüßt den Entwurf
Die AbL begrüßt die Einigung der niedersächsischen Landesregierung auf einen Entwurf zum Agrarstrukturgesetz. Der AbL-Landesvorsitzende Ottmar Ilchmann erklärt:
„Der Handlungsdruck ist hoch, denn in vielen Regionen Niedersachsens haben Bodenpacht- und Kaufpreise mittlerweile ein Niveau erreicht, das es bäuerlichen Betrieben immer schwerer macht, ihre Betriebsflächen zu halten, geschweige denn neue dazuzupachten oder zu kaufen. Erst recht haben Neueinsteiger:innen kaum noch die Möglichkeit, an Flächen zu kommen. Deshalb ist eine Begrenzung sowohl der Preise für Land als auch der Größe, bis zu der Betriebe wachsen können, dringend geboten. Die AbL hätte sich diese Grenzen sogar deutlich niedriger gewünscht. So aber stellt der Gesetzestext einen tragfähigen Kompromiss dar, der nun von allen Beteiligten nicht mehr bekämpft, sondern unterstützt und vom Landtag rasch verabschiedet werden sollte. Es geht um den möglichst flächendeckenden Erhalt einer vielfältigen, bäuerlich geprägten Agrarstruktur im Agrarland Nummer eins!“
Eberhard Prunzel-Ulrich, stellvertretender Vorsitzender der AbL Niedersachsen/ Bremen ergänzt:
„Der Handlungsbedarf für Agrarstrukturgesetze ist in allen Bundesländern gegeben. In vielen Bundesländern sind Agrarstrukturgesetze am Widerstand gescheitert. Es sollte aber in unser aller Interesse sein, in Niedersachsen eine vielfältige bäuerliche Agrarstruktur zu erhalten und zu fördern, die wir brauchen, um Nahrungsmittel zu produzieren, unser Landschaftsbild zu schützen und auch die Biodiversität in der Fläche zu erhalten. Wir rufen daher alle Politikerinnen und Politiker auf, schützen Sie die aktiven bäuerlichen Betriebe, schützen Sie unsere Agrarstruktur und setzen Sie sich für das Agrarstrukturgesetz ein.“
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Ottmar Ilchmann (Vorsitzender), ilchmann[at]abl-ev.de, mobil: 017645000760
Eberhard Prunzel-Ulrich (stellv. Vorsitzender), prunzel-ulrich[at]abl-ev.de, mobil: 0176 522 77