Die Landwirtschaft der Zukunft braucht motivierte Existenzgründer:innen, Hofnachfolger:innen und eine Landwirtschaftspolitik, die diese unterstützt. 

Antragstellung für Existenzgründungsbeihilfe bis zum 23. November 2025 möglich

Am 2. Oktober 2025 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Richtlinie für die Junglandwirt:innenförderung in Niedersachsen veröffentlicht.

Du bist Landwirt:in, Gärtner:in, Tierwirt:in, Winzer:in, nicht älter als 40 Jahre und hast innerhalb der letzten 48 Monate erstmalig einen Betrieb gegründet bzw. inner- oder außerfamiliär übernommen? Dann könnte die neue konzeptbasierte Existenzgründungsbeihilfe des Landes Niedersachsen für dich von Interesse sein.

Förderbedingungen:

  • Rechtsform: Einzelunternehmen, Personengesellschaft, -vereinigung oder juristische Person

  • alleinige oder stimmmehrheitliche Verfügungsgewalt der Antragstellerin/ des Antragstellers

  • Antragstellung innerhalb von 48 Monaten nach Existenzgründung

  • Qualifikation zur ordnungsgemäßen Betriebsführung (siehe Punkt 4.3 der Förderrichtlinie)

  • geprüftes Betriebskonzept für die nächsten 5 Jahre

  • prognostizierter Standardoutput des Betriebes zwischen 15.000 bis 600.000 € bei Antragstellung

  • Teilnahme an einer sozioökonomischen Beratung vor Antragstellung

  • jährliche Teilnahme an einer Betriebs- und Entwicklungsberatung

  • Tierbestand ≤2,0 Großvieheinheiten je Hektar

Für den Antrag brauchst du ein durch eine landwirtschaftliche Unternehmensberatung geprüftes Betriebskonzept für die nächsten fünf Jahre. Dieses Betriebskonzept enthält

  • eine Betriebsbeschreibung (u.a. Produktionsschwerpunkt, Produktionsausrichtung, Betriebsgröße, Arbeitskräfteeinsatz, Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, Maßnahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen oder Treibhausgasreduzierungen, besondere Tierschutzmaßnahmen, Umsetzung bestimmter Maßnahmen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz)

  • eine Betriebsplanung (einschließlich Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung) ausgehend von der Ist-Situation mit einer Ziel-Planung (dazu gehört vor allem der Finanzplan, also die Umsatz- und Kostenplanung, die Gründungs- und Betriebskosten, Investitionskosten, Liquiditäts- und Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und Rentabilitätsrechnung)

  • eine Liquiditätsplanung und

  • eine Beschreibung der geplanten Investitionen und Umstrukturierungen.

Zudem muss du eine sozioökonomische Beratung nachweisen könne.

Zusätzlich zu den Förderbedingungen gibt es Auswahlkriterien (siehe Anlage 2)

Welche Kriterien sind für die Bewertung des Betriebskonzeptes von Vorteil?

  • Beibehaltung oder in Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise befindlicher Betrieb

  • Vielfältiges und resilientes Betriebskonzept, zum Beispiel in Form von Anbau vielfältiger Kulturen (Öko-Regelung 2), Teilnahme an AUKM (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen), Angebot der Direktvermarktung

  • Teil der solidarischen Landwirtschaft (SOLAWI)

  • Besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel im Bereich Tierwohl, Tierschutz, Klima und Moor

  • Gartenbauliche Ausrichtung

  • Schaffung von Arbeitsplätzen (kalkulatorischer Arbeitskräfteeinsatz)

Projektförderung über 5 Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung:

  • 100.000 € bei Existenz-/Betriebsneugründung oder außerfamiliären Hofübernahme/ -pachtung

  • 70.000 € bei innerfamiliärer Hofübernahme/-pachtung

Hier gibt es die Dokumente zur Antragstellung, die Förderrichtlinie und eine Kurzübersicht:
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/43262_Existenzgruendungsfoerderung_fuer_Junglandwirtinnen_und_Junglandwirte

Die LWK hat mittlerweile auch einen Fragen- und Antworten-Katalog erstellt. Zu finden ist dieser im Download-Bereich auf https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/43262_Existenzgruendungsfoerderung_fuer_Junglandwirtinnen_und_Junglandwirte

Das ML hat ebenfalls eine Kurzübersicht über die Existenzgründungsförderung erstellt: https://www.ml.niedersachsen.de/download/221754/Auf_einen_Blick_Die_Richtlinie_Existenzgruendung_im_Ueberblick.pdf

Die Antragsfrist für die Existenzgründungsbeihilfe ist der 23.11.2025.

Wir wissen, die Zeit ist sehr knapp. Zöger nicht, die Ansprechpersonen von der Landwirtschaftskammer bei Fragen und Unklarheiten zu kontaktieren – dafür sind sie da.

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Betrieb für die Förderung in Frage kommt und ein Antrag sich für dich lohnt, melde dich gerne bei uns!
Wir sind erreichbar per Mail: stubbemann[at]abl-ev.de (Vorstandsmitglied Karen Stubbemann)

Die Förderung ist aktuell aus Haushaltsmitteln des Landes finanziert und daher auf das Jahr 2025 beschränkt. 


Die AbL-Fachgruppe Jugend und Existenzgründung hatte sich vorab zur Ausgestaltung positioniert und Vorschläge eingebracht.

Stellungnahme zur Einführung einer Existenzgründungsprämie in Niedersachsen Mai 2024

Artikel  in der Unabhängigen Bauernstimme "Existenzgründungsprämie kommt in Niedersachsen" Nov. 2024


Hannover/ Dörverden, 06.10.2025

AbL Niedersachsen/ Bremen begrüßt Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirt:innen  

Existenzgründer:innen in der Landwirtschaft müssen nun schnell sein

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen/ Bremen e.V. (AbL) begrüßt die Einführung einer Existenzgründungsbeihilfe für junge Menschen in der Landwirtschaft durch das Land Niedersachsen. Die Existenzgründungsbeihilfe richtet sich an Junglandwirte und Junglandwirtinnen, aber auch Gärtner:innen und Tierwirt:innen, die inner- oder außerfamiliär einen Hof übernehmen oder ganz neu gründen.

Anders als die Junglandwirt:innenförderung der 1. Säule der GAP 1 bei der die Förderhöhe von der Flächengröße abhängt, stellt die neue Existenzgründungsbeihilfe das Betriebskonzept in den Vordergrund – unabhängig von der Größe des Betriebes. Somit können vielfältige und resiliente Betriebskonzepte mittels eines Punktesystems besonders berücksichtigt werden. [...]

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23.10.2024

AbL veröffentlicht Stellungnahme zur Existenzgründungsprämie in Niedersachsen

"Ohne finanzielle Unterstützung ist eine Gründung in der Landwirtschaft quasi unmöglich“

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. sowie die Jugendorganisation junge AbL (jAbL) haben eine Stellungnahme zur Einführung einer Existenzgründungsprämie für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen veröffentlicht. Anlass ist einer Veranstaltung der Grünen Landtagsfraktion am 24. Oktober 2024 zum Thema. In dem Papier plädieren die Organisationen für eine Förderprämie von 100.000€ pro Betrieb, die nach einem Punktesystem vergeben werden soll.

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