AbL Entwurf für diese Legislaturperiode

Aktualisierte Fassung für die Konferenz der SPD am 30. Juni 2023

Regionales Entwicklungs- und Förderkonzept für den Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung als Querschnittsaufgabe, 2023 – 2027

Hier: Umsetzung des Konzeptes vom Januar, Vorschlag für einzelne Maßnahmen-(Pakete):

Bereich Lebensmittelverarbeitung

- Hier ist seit Jahren eine Erosion bei der für die Nahversorgung wichtigen und handwerklich arbeitenden kleinen Betriebe zu beklagen. Meist arbeiten die Betriebsinhaber bis zur Altersgrenze und schließen dann ihr Geschäft. Der vorzufindende Investitionsstau und rückläufige Kundenzahlen machen die Übernahme für die nächste Generation schwer bis unmöglich. Darüber hinaus erlöschen bei der Übernahme meist viele Genehmigungen (Bestandsschutz) und erfordern einen zusätzlichen Aufwand, um eine neue Lizenz zu bekommen. Um diesen Trend zu brechen, schlagen wir im Bereich Wirtschaftsförderung die Einführung einer Niederlassungsprämie für junge Übernehmer (50 000 €) vor. Damit könnte ein Neuanfang gefördert werden. Im landwirtschaftlichen Bereich gab es diese Förderung Jahrzehnte lang, jetzt abgelöst durch die erhöhte Flächenförderung.

- Wie bei allen Förderungen, die wir vorschlagen, sollten sie auf die KKU (Kleinst- und Kleinunternehmen) beschränkt werden und ggf. zusätzliche Forderungen (z. B. Verwendung von Rohstoffen aus der Region) enthalten.

- Die Niederlassungsprämie sollte durch günstige Kredite ergänzt werden, wenn zukunftsfähige Gechäftsentwicklungskonzepte vorgelegt werden können.

Beratung: Zur Sicherstellung, dass die Fördergelder erfolgreich umgesetzt werden, ist die Beratung der Betriebe zu verbessern. Ähnlich der Beratungsförderung im landwirtschaftlichen Bereich sehen wir gute Möglichkeiten, die Beratung mit 1200,- € jährlich für den Zeitraum von 3 Jahren zu fördern, wobei der Eigenanteil des Betriebes 200,- € beträgt. Der Betrieb bestimmt das Beratungsunternehmen, wobei sicherzustellen ist, dass es genug integrierte Beratung gibt, die von der Produktionstechnik über Betriebswirtschaft bis zu Vertrieb, Mitarbeiterförderung und Werbung alle Bereiche abdecken kann oder dies im Zusammenspiel mehrerer Beratungsebenen organisiert. Die Zertifizierung von Beratungsunternehmen ist nach AKIS-Standard zu erleichtern.

Ein Wettbewerb der erfolgreichen Betriebe kann den Erfahrungsaustausch und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit fördern.

Besonders effektiv ist eine Gruppenberatung ähnlicher Betriebe, die ihre Erfahrungen austauschen und sich über einen längeren Zeitraum (2 – 3 Jahre) reihum treffen. Voraussetzung ist eine gezielte Auswahl und die Begleitung dieser Gruppe durch eine neutrale beratende Organisation. Dafür sollten zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen werden. Optimal ist eine wissenschaftliche Begleitung dieser Prozesse. Im landwirtschaftlichen Bereich hat man sehr gute Erfahrungen mit sogenannten stable-schools bei Tierhaltern gemacht, begleitet durch das Thünen-Institut. Diese Erfahrungen lassen sich auch auf andere Bereiche übertragen.

Unterstützung von Erzeuger-Verbraucherbeziehungen bei investiven Prozessen:

Von Bürger/Verbraucherseite gibt es seit einigen Jahren Initiativen, mit „Bürgergeld“ Investitionen in Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte zu investieren. Bekannt sind sie als Regionalwert-AGs oder Genossenschaften, wie die FairBio Genossenschaft in Niedersachsen. Die Harzbrot eG in Langelsheim hat eine regionale Bäckerei neu gegründet. Mit der Förderung solcher Initiativen (Zuschüsse für die Gründungskosten, Zuschüsse für investive Maßnahmen) hätte die öffentliche Hand einen wirksamen „Hebel“, um weitere private und gemeinwohlorientierte Investitionen anzustoßen. Der große Vorteil ist, dass die Beziehung zum Verbraucher als Ende der Wertschöpfungskette schon vorhanden ist.

Wie beim vorhergehenden Punkt ist eine regionale Wertschöpfungskette erst dann geschlossen, wenn das regionale Produkt beim Verbraucher angekommen ist. Daher hat die Ernährungsbildung an dieser Stelle eine zentrale Aufgabe. Niedersachsen hat mit der Ernährungsstrategie und der Gründung des ZEHN schon wichtige Schritte gemacht. Um diese Ansätze „in die Fläche“ zu bringen und besonders bei der Gemeinschaftsverpflegung den Einsatz regionaler Produkte zu fördern, sind Bildungsinitiativen (Beispiel die überall entstehenden Ernährungsräte) zu fördern. Wir schlagen vor, das bestehende Programm „Transparenz schaffen von der Ladentheke zum Erzeuger“ finanziell aufzustocken und die tatsächlich geleistete Bildungsarbeit der Initiativen zu fördern.

Gemeinschaftsverpflegungen, die einen bestimmten Anteil an regionalen Produkten verbrauchen, sollten den Zugang zu den Mitteln der Wirtschaftsförderung bekommen.

Zur Verringerung des Fachkräftemangels besonders bei handwerklich arbeitenden Verarbeitern, dazu gehören auch die landwirtschaftlichen Betriebe, die in die Weiterverarbeitung eingestiegen sind und diesen Bereich oft als Gewerbe betreiben, sind nicht nur die Ausbildungsmöglichkeiten zu verbessern, sondern ein Schwerpunkt sollte die Gewinnung von Quereinsteigern (Schulabgänger in der Orientierungsphase, Geflüchtete, Wiedereinstieg nach Kinderpause etc.) gelegt werden. Dazu sollten (KKU) Unternehmen gefördert werden, die durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Teilzeit, Flexibilität, Abbau Nachtarbeit etc.) die Arbeitsplätze attraktiver machen. Das könnte dazu beitragen, die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in andere, besser bezahlte und von den Arbeitsbedingungen her attraktivere Bereiche zu bremsen. Auch die Verwendung regionaler/ökologisch erzeugter Rohstoffe und hohe Qualität der Verarbeitung werten den Arbeitsplatz auf. Es ist die Zusammenarbeit mit den Job-Centern zu suchen, ob eine Förderung über Lohnzuschüsse erfolgen kann.

Auch durch die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung in mehreren Stufen wird die Wertschätzung der Arbeitskraft erhöht. Spezifische Weiterbildung in Seminarform mit entsprechenden Zertifikaten („Helfer“-Niveau nach einem Jahr mit Möglichkeit der Übernahme in eine normale Berufsausbildung oder der Vorbereitung auf eine „Externen-Prüfung“) Für diesen Bereich ist die Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern zu suchen.

Stand: 06.05.2023, gez. Eberhard Prunzel-Ulrich,

Vorstand Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen / Bremen e.V.

Gesamtpapier zu unseren Überlegungen:

Regionales Entwicklungs- und Förderkonzept für den Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung als Querschnittsaufgabe, 2023 – 2027

Problemhintergrund: Seit Jahren wird von der Notwendigkeit regionaler Lebensmittelversorgung, Erhalt regionaler und handwerklicher Verarbeitung und kurzen Lieferwegen gesprochen.

Leider sind in Niedersachsen nur wenige Ansätze zur Förderung dieser dringlichen Aufgaben erkennbar. Ganz im Gegenteil – aufgrund fehlender, zielgerichteter Förderung schließen viele Betriebe schneller ihre Türen als eine zukunftsweisende Perspektive entwickelt werden kann. Hauptgründe für den Verlust an regionaler Infrastruktur sind nicht nur eine wachsende und damit hemmende Bürokratie sondern auch fehlende Wirtschaftlichkeit, Fachkräftemangel und Überalterung der Betriebsleiter/Innen bei gleichzeitig fehlender Nachfolge in der nächsten Generation.

Viele Jahrzehnte lag der alleinige Fokus der Förderpraxis auf Spezialisierung, Zentralisierung und Orientierung am Weltmarkt, besonders in Niedersachsen. Es entstand eine gravierende Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten regionaler Strukturen.

Diesen Zug zu bremsen und in eine andere, zukunftsorientierte Richtung zu lenken, erfordert ein Umsteuern als gemeinsame Kraftanstrengung mehrerer Ministerien. Die Zeit ist dafür reif und günstig.

Regionale Entwicklung ist kein Selbstzweck. Lokale Lebensmittelherstellung sichert die Grundversorgung und macht die Region weniger krisenanfällig – neudeutsch resilienter. Gleichzeitig schafft jeder Euro, der in der Region verbleibt, durch bekannte Schneeballeffekte Kaufkraft und Beschäftigung. Dies sichert auch die bestehenden Strukturen, macht die ländlichen Wohngebiete attraktiver und die notwendigen Prozesse, sich besser zu organisieren, fördern die Kommunikation.

Im Folgenden werden für jeden Bereich die Probleme und die möglichen Lösungsansätze skizziert. Dabei enthält dieses hier vorgelegte Konzept Ideen und Vorschläge, die im laufenden Diskussionsprozess bearbeitet und erweitert werden können.

Für ein integriertes Konzept ist dabei – wenn man im Ziel übereinstimmt – eine andere/neue Herangehensweise notwendig. Nicht eine Abgrenzung nach Zuständigkeiten führt weiter, sondern die Antwort auf die Frage:“ Wie kann ich mit meiner Zuständigkeit da ansetzen, wo die andere Institution an Grenzen stößt“.

Aufgabenbereiche des Landwirtschaftsministeriums:

Umbau der EFP-Förderung. Stallbauförderung auf Tierhaltungsstufe 3 und 4 begrenzen und ebenfalls eine Größenbegrenzung einführen (BIMSCH-Grenzen). Reduzierung der Tierproduktion bei gleichzeitiger Entwicklung eines Qualitätsmarktes. Zusätzliche Mittel für direkte Verarbeitung und Vermarktung bereitstellen. Dabei auch hier Größenbegrenzung (KU statt KMU) festlegen. Förderung auch für bauliche Maßnahmen anbieten. Ausreichende Mittelbereitstellung, bei Zuteilung erweiterter Kriterienkatalog (Tierschutz, Klimaschutz, Berücksichtigung der Bereiche mit geringem Selbstversorgungsgrad z. B. Gemüseanbau und -verarbeitung), Mindestfördersumme für jeden Antragstermin.

Förderung von Erzeuger- und Vermarktungszusammenschlüssen der landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei Umstellung von Projektförderung auf institutionelle Förderung nach Ablauf der Projektförderung ermöglichen. Ziel sollte sein, dass in jeder Region eine Ansprechstelle existiert, die die regionale Produktion, Verarbeitung und Vermarktung unter Nutzung der bestehenden Netzwerke weiterentwickelt, auch als Fortsetzung von Öko-Modellregionen denkbar.

Förderung von regionalen Verteilstellen und deren Logistik. Die effektive und kostengünstige Verteilung der regional produzierten Lebensmittel stellt eine besondere Herausforderung dar. Hauptproblem sind geringe Mengen besonders bei Frischeprodukten und ebenfalls geringe Margen im Lebensmittelbereich, sodass teure Transportwege den Vertrieb unwirtschaftlich werden lassen. Neue Konzepte sind nur bei Nutzung von IT-Lösungen denkbar und bisher nur in Ansätzen erprobt. Ausreichende Unterstützung von Leuchtturmkonzepten kann hier Abhilfe schaffen.

Fortführung Förderung regionaler (handwerklicher) Verarbeitung, zugehöriger Lagerung und Aufbereitung (Getreide, Gemüse), wenn die Rohstoffe aus der Region kommen. Verzahnung mit Wirtschaftsförderung (s.u.).

Ausbau regionaler Schlacht- und Zerlegungsmöglichkeiten im Zusammenspiel mit mobilen Anlagen oder Hof naher Schlachtung. Vereinfachung der Antragstellung auch im Zusammenspiel mehrerer Akteure.

Erhöhung der zugelassenen Tierzahlen bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb. (Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004)

Aufbau eines integrierten Betreuungs- und Beratungsdienstes zur intensiven Begleitung der Betriebe. Viele Förderungen laufen ins Leere, da die Betriebe mit den Investitionen gerade in neue Betriebszweige nicht erfolgreich sind. Dies beginnt schon bei der Planung der Investitionen. Um Fördermittel effektiv einzusetzen, ist wesentlich stärker als bisher eine gute, Sparten übergreifende Beratung sicherzustellen. Dies bedeutet Zusammenführung von spezifischer Produktionsberatung, betriebswirtschaftlicher Optimierung, Spezialberatung Verarbeitung, Erarbeitung und Sicherung von Absatzwegen, Unterstützung bei Einhaltung Hygienerichtlinien, Verpackungsverordnung, Etikettierung etc. Dabei auch Dachverbände und Erzeugerorganisationen einbeziehen, die die Spezialberatung für Einzelbetriebe organisieren und zusammenführen.

Schaffung einer Clearing-Stelle auf Ministeriumsebene, um Auslegungsfragen von Gesetzen und Verordnungen zu beantworten, besonders, wenn diese an die Größe und Anforderungen der Betriebe angepasst werden müssen, Formulierung von best-practice Beispielen, Bürokratieabbau z. B. durch Verschlankung bei den Prüfparametern überwachender Behörden oder Zusammenführung mehrerer Prüfinstitutionen und – bei Zustimmung der Betriebe – gemeinsamer Nutzung der erhobenen Daten.

Überarbeitung der Kontrollgebühren und Anpassung an die Wirtschaftsleistung der Betriebe. Beispiel: Reduzierung der Fleischbeschau-Gebühren

Aufgabenbereiche des Umweltministeriums:

Mit dem „niedersächsischen Weg“ sollen Landwirtschaft und Natur- und Umweltschutz vermehrt in Einklang gebracht werden. Federführend bei der Umsetzung ist das MU. Mit den „ökologischen Stationen“ soll diese Übereinkunft in die Fläche gebracht werden. Allerdings ist eine alleinige Orientierung an den Natura 2000 Gebieten und eine bloße Weiterführung der Arbeit der Unteren Naturschutzbehörden nicht ausreichend. Hauptgrund dabei ist, dass viele Flächen nur durch extensive landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden können und dabei notgedrungen auch Produkte anfallen, die zu auskömmlichen Preisen vermarktet werden müssen. Eine regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsinitiative ist daher eine notwendige Ergänzung. Daher müssen diese mit den ökologischen Stationen vernetzt und der gemeinsame Bereich besonders gefördert werden.

Gleiches gilt für bereits bestehende sowie neu initiierte Beweidungsprojekte im Naturschutz unterschiedlicher Träger. Förderfähig sollte neben den Maßnahmen zur Wahrung und Steigerung der biologischen Vielfalt zusätzlich auch die Vermarktung der Weidetiere sein.

Ein nicht ausreichend genutztes Potenzial sehen wir in gutem Labeling und Einführung in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Dabei sind Maßnahmen zu ergreifen, um ein Preisniveau zu erreichen, das für diese Nachfrager interessant ist.

Aufgabenbereiche des Wirtschaftsministeriums:

Das Wirtschaftsministerium hat bei Umwidmung von Fördermitteln in Richtung regionaler Wirtschaftskreisläufe große finanzielle Möglichkeiten. Nicht nur landwirtschaftliche Produzenten mit einem größeren Anteil an Verarbeitung und Vermarktung sind oft Gewerbeunternehmen, die Regionalität befördern, sondern auch der überwiegende Teil der Weiterverarbeiter für regionale Lebensmittel fallen in diesen Bereich und damit in die Zuständigkeit des MW. Es geht hier um langfristige Sicherung und einen Ausbau der „regionalen Wertschöpfungsketten“. In der Vergangenheit wurden Maßnahmen manchmal erst dann ergriffen, wenn in einer Region die regionale Produktion zusammengebrochen war und mit viel Mühe wieder neu aufgebaut werden musste. In Zukunft ist z. B. der Erhalt der Arbeitsplätze zur Grundversorgung einer Region mit Lebensmitteln gleichwertig zu stellen mit dem bisherigen Zwang zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Neue Förderrichtlinien müssen zielgerichtet an den Anforderungen unterschiedlicher Unternehmen ausformuliert werden. Gießkannenförderung ist nicht mehr zukunftsfähig. Eine regionale sich selbst tragende Entwicklung braucht Branchen- spezifische Ansätze, z. B. hat eine Bäckerei oder Metzgerei ganz andere Bedarfe als z. B. eine regionale Mühle, eine Gemüse-Vorverarbeitung oder eine Getreide-Lagerung unter Einbeziehung heimischer Eiweissfuttermittel.

Die im Dezember 2022 auf Bundesebene neu beschlossenen Rahmenregelungen für die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) schafft für die Bundesländer einen wesentlich größeren Handlungsspielraum, den diese auch engagiert nutzen sollten. Dabei geht es nicht nur wie oben erwähnt um Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern auch Stärkung von klimaneutralen, nachhaltigen Wirtschaftsstrukturen. Die kontraproduktive 50km-Regel ist entfallen. Die Förderung der „regionalen Daseinsvorsorge“ ergänzt in idealer Weise die Arbeit der Regionalvermarktungsinitiativen.

Unterstützung von „forschungsintensiven Bereichen“ könnten besonders bei der Entwicklung und Erprobung neuer Logistikkonzepte hilfreich sein.

Der neue Ansatz „Planung vor Investition“ passt hervorragend zu unserem Konzept einer „integrierten Beratung“.

Für die Umsetzung der neuen Ansätze in der GRW ist diese für möglichst viele Regionen zugänglich zu machen (Definition der „benachteiligten Gebiete“).

Aufgabenbereiche für Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB):

Wie nun die oben entwickelten Ideen und Forderungen umsetzen?

Im politischen Alltag sind Ansätze, die die Zusammenarbeit mehrerer Ministerien erfordern, als undurchführbar eingestuft. Allerdings fordern neue Probleme auch neue Strukturen.

Misserfolge der Vergangenheit sollten nicht fortgeschrieben werden.

Ähnlich wie beim „Niedersächsischen Weg“ haben außerhalb der Ministerien stehende Verbände und Nichtregierungsorganisationen die Aufgabe, Vorschläge zu machen und neue Entscheidungsstrukturen einzufordern. Dieses Papier ist ein Beispiel dafür. Zur konstruktiven Umsetzung sind gut vorbereitete Runde Tische einzusetzen mit engagiertem Zeitplan und Ziel- orientierter Moderation. Gleichzeitig ist ständig abzuklären, ob die entwickelten Ideen kompatibel mit EU- und Bundesförderrichtlinien sind.

Daher wäre es optimal, wenn aus Reihen des MB diese Koordinierungsfunktion übernommen werden könnte und es gleichzeitig gelingt, ein Steuerungskommittee einzurichten, das alle Interessengruppen ausreichend abbildet, ohne zu groß zu sein (ca. 7 Personen). Diese Gruppe bereitet die größeren Treffen aller Stakeholder vor und fasst die Ergebnisse zusammen in Richtung eines Konsenses.

Pilotprojekt Bürokratieminimierung: Besonders regionale kleinere Unternehmen besitzen keine separate Verwaltungskapazität und haben mit Förderanträgen Probleme, obwohl sie die wichtigsten Adressaten einer Regionalentwicklung sind. Wenn neue - Zielgruppen gerichtete - Förderungen unterschiedlicher Ministerien geschaffen werden sollen, eignet sich dieser Ansatz für eine gleichzeitige Entwicklung schlanker Antrags- und Kontrollrichtlinien, die Blaupause für andere Wirtschaftsbereiche werden könnten.

Stand 10.02.2023

gez. Eberhard Prunzel-Ulrich,

Vorstand Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen / Bremen e.V.