11.02.2025

IG Nachbau: Umfassende Überwachung der Landwirte durch Online-Erklärung?

Streit um Nachbau geht weiter

In diesen Tagen unterrichtet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte im Bundesgebiet per Brief, dass sie die seit über zwei Jahrzehnten umstrittene Erhebung der Nachbauerklärungen von Saat- und Pflanzgut sowie die Rechnungen für Nachbaugebühren ab 2025 komplett auf Online-Verfahren umstellen möchte. Die IG Nachbau sieht die Landwirte nicht in der Pflicht, sich auf dieses Verfahren einzulassen, denn nach den gesetzlichen Regeln kann die STV die Teilnahme am Online-Verfahren nicht verlangen. 

Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IG Nachbau) aus Lüneburg, begründet diese Position: 

„Die schnellen Klicks mit dem Smartphone mögen in vielen landwirtschaftlichen Betrieben als einfach angesehen werden und damit verführerisch sein. Zu schnelle Klicks können aber sowohl rechtlich als auch finanziell mit Nachteilen verbunden sein. Wir meinen, es ist dringend notwendig, sich gegen eine umfassende Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten zu schützen.

Die STV ist das Inkassounternehmen des Bundes der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP). Es ist bekannt, dass die STV seit Jahren Daten der landwirtschaftlichen Betriebe systematisch sammelt, um sie in vielfältiger Form für finanzielle Forderungen an die Landwirte zu benutzen und Druck auszuüben. Nach dem Gesetz hat die STV einen Auskunftsanspruch bei Vorlage eines sortenspezifischen Anhaltspunktes. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe auf eine Online-Erhebung einlassen. Solche Verfahren beinhalten das Risiko häufig mehr Daten preisgeben zu müssen als rechtlich erforderlich."

Janßen weiter: 

"Die aktuell geplante verpflichtende Online-Erfassung reiht sich ein in verschiedene Versuche der STV, die vollständige Kontrolle über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten zu bekommen. Erst im letzten Sommer hat die STV mit einer so genannten „freiwilligen" Erntegut-Bescheinigung ein fragwürdiges Angebot gemacht: Die Landwirte sollten sich online bei der STV registrieren lassen, dabei ihr Flächenverzeichnis, Saatgutrechnungen und Nachbauerklärungen runter laden. Wer dies nicht wollte, sollte sich mit einer Kontrolle der STV einverstanden erklären. Auch hier war Obacht vor der Zustimmung geboten: Nach der gesetzlichen Regelung gehen die STV das Flächenverzeichnis sowie die Saatgutrechnungen gar nichts an und die Hofkontrollen können nicht rechtlich eingefordert werden. Eine obligatorische digitale Erfassung kann schnell zu einer umfassenden Überwachung führen. Wer einwendet, er habe nichts gegen Überwachung von einer GmbH aus Bonn, weil er ja nichts zu verbergen habe, der mag der STV die Daten liefern. Wer nicht so leichtgläubig und leichtfertig mit dem Schutz seiner Betriebsdaten umgehen möchte, der sollte auf das Recht eines schriftlichen Verfahrens gegenüber der STV bestehen und auf das aktuelle Online-Angebot der STV verzichten."

Kontakt: 

Georg Janßen, IG Nachbau
Heiligengeiststr. 28
21335 Lüneburg.

Mobil: 0170 - 4964684
www.ig-nachbau.de

Für weitere rechtliche Informationen: 

Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover, Experte im Sortenschutzrecht und seit Jahren rechtlicher Vertreter der IG Nachbau.

Tel.: 0511-2288630